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Schwester Elfie’s Pflegedienst GmbH
Adolf-Kolping-Straße 43b
76316 Malsch
Egal ob Grund-, Behandlung- oder Verhinderungspflege: wir sind für Sie da
Wir beraten und informieren Sie umfassend in Ihrer individuellen Situation.
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Schwester Elfie’s Pflegedienst GmbH
Adolf-Kolping-Straße 43b
76316 Malsch
07246 – 61 50
Fax: 07246 – 61 63
Montag -Freitag:
10:00 Uhr – 14:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
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Unsere Partner
Fallbeispiel I
Frau Lieblich (72) stürzt zu Hause und verletzt sich schwer. Mit dem Krankenwagen wird sie ins Krankenhaus transportiert und direkt operiert. Den Angehörigen ist klar, dass sie in der nächsten Zeit viel Hilfe im Alltag benötigen wird. Deshalb fragen sie bei uns nach: “Was machen wir jetzt?”.
Schon bevor Frau Lieblich nach Hause kommt besorgen wir auf Rezept etliche Hilfsmittel wie ein Pflegebett, Toilettenstuhl, Rollator und eine Anti-Dekubitus Matratze. Als Frau Lieblich nach 2 Wochen entlassen wird, steht schon alles bereit.
Zusammen mit den Familienangehörigen beraten wir, wie der Alltag wieder bewältigt werden kann. Da die meisten Angehörigen berufstätig sind, übernehmen wir die Pflege: Waschen, Hilfe beim Ankleiden, Toilettengänge sowie die Wundversorgung. Auf Abruf übernehmen wir auch einen Teil der Haushaltsarbeiten wie einkaufen, waschen oder kochen. Mit unserer Hilfe fühlt sich Frau Lieblich trotz ihrer Einschränkung zu Hause wieder richtig wohl.
Fallbeispiel II
Herr Großlob wurde nach einer erfolgreichen OP an der Schulter nach Hause entlassen. In den nächsten Wochen kann er seinen Haushalt jedoch nicht alleine führen und benötigt Hilfe bei der Körperpflege und weitere Behandlungspflege:. z.B. Injektionen gegen Thrombose oder Wundverbände.
Sein Hausarzt kann ihm bis zu 4 Wochen Behandlungspflege verschreiben. Die Krankenkasse übernimmt wie gewöhnlich die Kosten.
Wir, als Pflegedienst, helfen Herrn Großlob sich wieder im Alltag zurecht zu finden (und überbrücken gegebenenfalls die Zeit bis zur Reha).
Fallbeispiel III
Frau Fürsorglich kümmert sich liebevoll um ihre pflegebedürftige Mutter. Sie möchte für eine Woche ihre Enkelin, die in einer anderen Stadt wohnt, besuchen.
Für diese Zeit tritt die Verhinderungspflege in Kraft und die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Leistungen des Pflegedienstes. Wir versorgen nun die pflegebedürftige Mutter und kommen 4x täglich ins Haus. Wir helfen bei der Körperpflege, bereiten die Mahlzeiten zu und unterstützen sie bei Toilettengängen.
Nach der Rückkehr der Tochter beschließen die beiden, dass der Pflegedienst sie weiterhin unterstützen soll, da die Mutter mit der freundlichen und guten Versorgung sehr zufrieden war. Der Pflegedienst kommt ab sofort 1x in der Woche, wenn die Tochter in den Sport geht. Desweiteren unterstützt der Pflegedienst die Tochter im Haushalt und bei der Betreuung ihrer Mutter. Diese Leistungen werden von der Pflegekasse im Rahmen der Betreuungs- und Entlastungsleistungen teilweise oder sogar vollständig übernommen.