BERATUNG

Wir beraten und informieren Sie umfassend in Ihrer individuellen Situation.

PFLEGE

Egal ob Grund-, Behandlung- oder Verhinderungs­pflege: wir sind für Sie da

BETREUUNG

persönlich und flexibel

HAUSWIRT­SCHAFTS­HILFE

Wir unterstützen Sie in Ihrem Haushalt.

Wundversorgung

Exzellente Wundversorgung für eine schnelle Heilung

Wir unterstützen Sie bei der Pflege Ihrer Angehörigen zuhause und übernehmen die medizinische Betreuung. Dabei arbeiten wir: ehrlich · freundlich · empathisch

PFLEGE

Maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse passen wir unser Pflegeprogramm auf Sie oder Ihre Familie an.

Die Grundpflege umfasst Leistungen nach SGB XI und kann über die Sachleistung der Pflegekasse abgerechnet werden. Unsere Leistungen umfassen die Körperpflege, alles rund um Mahlzeiten, ihre Mobilität und Hilfe im Haushalt.
Hierzu gehören Tätigkeiten wie z. B.:

  • Körperpflege im Bett oder am Waschbecken
  • Duschen und Baden
  • Hilfe bei der Zubereitung von Mahlzeiten
  • Hilfe bei der Aufnahme von Mahlzeiten
  • Verabreichung von Sondennahrung
  • Hilfe bei Ausscheidungen
  • Mobilisation
  • Transfer
  • Einkaufen
  • Waschen, Bügeln, Putzen, usw.

Mit unserem kompetenten Personal bieten wir Ihnen eine Behandlungspflege nach SGB V, die alle medizinischen Verordnungen Ihres Arztes übernimmt, ganz bequem und vertraut bei Ihnen zu Hause. Um die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse kümmern wir uns gerne.
Hierzu gehören Tätigkeiten wie z. B.:

  • Medikamentengabe / Medikamente richten
  • Wundverbände
  • Injektionen
  • Infusionen
  • Kompressions­strümpfe an- und ausziehen
  • Stomaversorgung, usw.

Wir unterstützen Sie gerne, wenn Sie sich auf Grund von Krankheit, Erholungsurlaub oder anderen Verhinderungen nicht um Ihre Angehörigen kümmern können.
Die Kosten der Ersatzpflege können bis zu einem Betrag von 1.612 € ohne anteilige Kürzung zusätzlich zur Pflegesachleistung erstattet werden. Wenn die Kurzzeitpflege nicht voll ausgeschöpft wird ( 50%) wird sogar ein Höchstbetrag von 2.418 € erstattet.

Jetzt Pflege anfragen!

BETREUUNG

Zusätzlich zu unseren Leistungen in der Pflege unterstützen wir Sie gerne mit der zusätzlichen Möglichkeit einer Betreuung.

Im Rahmen der Zusätzlichen Betreuungsleistungen gemäß §45b SGB XI sind folgende Leistungen erstattungsfähig bzw. abrechenbar:

  • Betreuung von Pflegebedürftigen, um Angehörigen und Pflegepersonen eine „sichere“ Auszeit zu ermöglichen
  • Unterstützung bei sinnvoller Beschäftigung, wie z. B. gemeinsames Lesen, Gesellschaftsspiele, gemeinsames Betrachten von Fotos, gemeinsames Kochen oder Backen etc.
  • Mobilisation in Begleitung, wie z. B. Spazierengehen, Gehübungen mit Rollator oder anderen Gehhilfen, Bewegungsübungen (jedoch nicht als Ersatz für Physiotherapie!)
  • Begleitung bei Unternehmungen zu Fuß, wie z. B. Arztbesuch, Behördenbesuch, Einkäufen und Apothekengang

Alle diese Leistungen können stundenweise nach individueller Notwendigkeit mit uns vereinbart werden (auch ohne Pflegevertrag)

Jetzt Betreuung anfragen!

WUNDVERSORGUNG

Wir haben eine Wundexpertin bei uns im Team, die sich speziell mit der Wundversorgung unserer Patienten auskennt.

Eine stadiumsgerechte Wundversorgung und damit speziell angepasste Versorgung sichert eine schnelle und unkomplizierte Heilung. Mit unserer Wundtherapeutin sind Sie nicht an andere Anbieter gebunden.

VERMITTLUNG

Durch unsere jahrzehntelange Arbeit in der Pflege kennen wir viele Dienstleister rund um die Pflege und Versorgung Angehöriger, die wir gerne weiterempfehlen. Sprechen Sie uns an!

Fühlen Sie sich zuhause wieder sicher – rund um die Uhr. Denn zu jeder Zeit ist medizinisch geschultes Personal für Sie da. Im Notfall können wir somit schnell vor Ort sein.

Bleiben Sie zuhause weiterhin mobil mit einem Rollator, Pflegebett, Toilettenstuhl oder Treppenlift.

zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie z.B. Einmalhandschuhe, Bettschutzunterlagen, Desinfektionmittel, Mundschutz usw.

Je nach Krankenkasse zuständiger Lieferant.

Jetzt Vermittlung anfragen!

      UNSER EINZUGSGEBIET


      Zwischen Rastatt und Karlsruhe versorgen wir unsere Patienten im Umkreis von ca. 15 km rund um Malsch.

      Der Weg zur ambulanten Pflege


      1. ERSTKONTAKT

      Sie melden sich bei uns entweder per Telefon, E-Mail oder in der Sprechstunde.

      2. ERSTBESUCH

      In unserem Erstbesuch stellen wir gemeinsam den Pflegebedarf fest – am besten treffen wir uns dort, wo der Angehörige später gepflegt werden soll.

      3. WIR LEGEN LOS

      Sobald alle notwendigen Formalitäten geklärt sind, legen wir mit der Pflege Ihres Angehörigen los. Regelmäßig tauschen wir uns mit Ihnen über den aktuellen Stand aus.

      EINBLICKE IN UNSERE ARBEIT


      Fallbeispiel I

      ZUHAUSE IST ES AM SCHÖNSTEN

      Frau Lieblich (72) stürzt zu Hause und verletzt sich schwer. Mit dem Krankenwagen wird sie ins Krankenhaus transportiert und direkt operiert. Den Angehörigen ist klar, dass sie in der nächsten Zeit viel Hilfe im Alltag benötigen wird. Deshalb fragen sie bei uns nach: “Was machen wir jetzt?”.

      Schon bevor Frau Lieblich nach Hause kommt besorgen wir auf Rezept etliche Hilfsmittel wie ein Pflegebett, Toilettenstuhl, Rollator und eine Anti-Dekubitus Matratze. Als Frau Lieblich nach 2 Wochen entlassen wird, steht schon alles bereit.

      Zusammen mit den Familienangehörigen beraten wir, wie der Alltag wieder bewältigt werden kann. Da die meisten Angehörigen berufstätig sind, übernehmen wir die Pflege: Waschen, Hilfe beim Ankleiden, Toilettengänge sowie die Wundversorgung. Auf Abruf übernehmen wir auch einen Teil der Haushaltsarbeiten wie einkaufen, waschen oder kochen. Mit unserer Hilfe fühlt sich Frau Lieblich trotz ihrer Einschränkung zu Hause wieder richtig wohl.

      Fallbeispiel II

      HILFE NACH DER OP AN DER SCHULTER

      Herr Großlob wurde nach einer erfolgreichen OP an der Schulter nach Hause entlassen. In den nächsten Wochen kann er seinen Haushalt jedoch nicht alleine führen und benötigt Hilfe bei der Körperpflege und weitere Behandlungspflege:. z.B. Injektionen gegen Thrombose oder Wundverbände.

      Sein Hausarzt kann ihm bis zu 4 Wochen Behandlungspflege verschreiben. Die Krankenkasse übernimmt wie gewöhnlich die Kosten.

      Wir, als Pflegedienst, helfen Herrn Großlob sich wieder im Alltag zurecht zu finden (und überbrücken gegebenenfalls die Zeit bis zur Reha).

      Fallbeispiel III

      UNTERSTÜTZUNG FÜR ANGEHÖRIGE

      Frau Fürsorglich kümmert sich liebevoll um ihre pflegebedürftige Mutter. Sie möchte für eine Woche ihre Enkelin, die in einer anderen Stadt wohnt, besuchen.

      Für diese Zeit tritt die Verhinderungspflege in Kraft und die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Leistungen des Pflegedienstes. Wir versorgen nun die pflegebedürftige Mutter und kommen 4x täglich ins Haus. Wir helfen bei der Körperpflege, bereiten die Mahlzeiten zu und unterstützen sie bei Toilettengängen.

      Nach der Rückkehr der Tochter beschließen die beiden, dass der Pflegedienst sie weiterhin unterstützen soll, da die Mutter mit der freundlichen und guten Versorgung sehr zufrieden war. Der Pflegedienst kommt ab sofort 1x in der Woche, wenn die Tochter in den Sport geht. Desweiteren unterstützt der Pflegedienst die Tochter im Haushalt und bei der Betreuung ihrer Mutter. Diese Leistungen werden von der Pflegekasse im Rahmen der Betreuungs- und Entlastungsleistungen teilweise oder sogar vollständig übernommen.